Beratung in Entgeltfragen

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Erstellung und Verhandlung Ihres Entgeltangebotes, bestehend aus der Leistungsbeschreibung, der Qualitätsentwicklungsbeschreibung und der Kalkulation des Tagessatzes.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Leistungsbeschreibung und überprüfen diese im Hinblick auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Entgeltrelevanz
  • Gleiches gilt für die Erstellung einer Qualitätsentwicklungsbeschreibung
  • Wir berechnen, anhand Ihrer Angaben, den Tagessatz gemäß den Vorgaben des Rahmenvertrags nach § 78 f SGB VIII in der jeweils gültigen Fassung
  • Wir begleiten Sie persönlich bei der Vorverhandlung Ihres Entgeltangebotes. Zur Erklärung des Begriffes Vorverhandlung: Das Angebot wird bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle der Entgeltkommission zunächst vorverhandelt (dabei begleiten wir Sie). Das Ergebnis der Vorverhandlung wird dann von der Geschäftsführung der Kommission in der jeweiligen Kommissionssitzung vorgestellt und beschlossen (hier sind weder Sie noch wir vor Ort).
  • Sie erhalten nach der Vorverhandlung das detaillierte Ergebnis von uns für Ihre Unterlagen.