Beratung bei Gründung einer Einrichtung

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Gründung Ihrer ambulanten, teilstationären oder stationären Kinder-und Jugendhilfeeinrichtung.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Beratung bei der Beantragung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII beim örtlich zuständigen Jugendamt und der für Sie zuständigen Heimaufsicht der Regierung (Konzeption, Platzzahl, Berechnung des notwendigen Stellenschlüssels etc.)
  • Unterstützung und – falls notwendig und gewünscht – persönliche Begleitung bei den Gesprächen mit der Heimaufsicht
  • Überprüfung des Entwurfes der Betriebserlaubnis hinsichtlich der Konsequenzen für die Erstellung des Entgeltangebotes